Inklusion
In unserer Grundschule legen wir großen Wert auf Inklusion. Die Leitidee unseres Inklusionskonzepts basiert auf der Anerkennung und Wertschätzung der individuellen Unterschiede jedes Kindes. Wir streben danach, ein Umfeld zu schaffen, in dem jedes Kind, unabhängig von seinen Fähigkeiten und Bedürfnissen, gefördert und in die Gemeinschaft integriert wird.
Ziel ist es, jedem Kind eine ganzheitliche Entwicklung und Bildung zu ermöglichen. Durch differenzierte Lernangebote und die Unterstützung aller Schülerinnen und Schüler fördern wir ein inklusives und respektvolles Miteinander.
“Gemeinsames Lernen” bezeichnet die Integration von Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf in den regulären Unterricht einer Regelschule. Einen solchen Förderbedarf zu haben bedeutet, dass ein Kind in bestimmten Bereichen wie Lernen, Sprache, emotional-sozialer Entwicklung oder körperlicher und motorischer Entwicklung besondere Unterstützung benötigt.
Die Feststellung dieses Bedarfs erfolgt in der Regel durch eine umfassende Diagnostik, die von Fachkräften wie Sonderpädagogen, aber auch externen Experten wie Psychologen etc. durchgeführt wird. Dabei werden die individuellen Fähigkeiten und Bedürfnisse des Kindes beurteilt, um entsprechende Fördermaßnahmen zu planen und umzusetzen.
An unserer Schule wird gemeinsames Lernen umgesetzt, indem wir individuelle Lernwege für jedes Kind anbieten. Wir nutzen differenzierte Unterrichtsmethoden und -materialien, um auf die Bedürfnisse aller Schüler einzugehen. Zudem arbeiten wir eng mit Sonderpädagogen und anderen Fachkräften zusammen, um eine umfassende Unterstützung und Förderung zu gewährleisten. So schaffen wir eine inklusive Lernumgebung, in der jedes Kind entsprechend seiner Fähigkeiten gefördert wird.
In Nordrhein-Westfalen werden verschiedene sonderpädagogische Förderbedarfe unterschieden, die jeweils spezifische Unterstützung erfordern:
Lernen
Lernen
Emotionale & Soziale Entwicklung
Emotionale & Soziale Entwicklung
Sprache
Sprache
Köperliche & motorische Entwicklung
Köperliche & motorische Entwicklung
Geistige Entwicklung
Geistige Entwicklung
Hören
Hören
Sehen
Sehen
In einigen Fällen, insbesondere bei schwerwiegenden Beeinträchtigungen, kann eine Förderschule besser geeignet sein, um den spezifischen Bedürfnissen des Kindes gerecht zu werden. Entscheidend ist jedoch immer eine individuelle Einschätzung, welche Form der Förderung für das jeweilige Kind am besten geeignet ist.
Wenn Sie, die Erziehrerinnen und Erzieher der Kita oder ihr Kinderarzt bei ihrem Kind einen sonderpädagogischem Fördebedarf vermutet, können wir bereits vor der Einschulung die Weichen für die angemessene Förderung ihres Kindes stellen. Hierbei sieht der Prozess in der Regel wie folgt aus:
- Früherkennung: Bereits im Kindergarten, durch Ärzte/Therapeuten oder durch Eltern werden Auffälligkeiten oder Entwicklungsverzögerungen bemerkt.
- Erstgespräch und Antrag: Die Eltern führen im Rahmen der Schulanmeldung ein Gespräch mit unserer Sonderpädagogin. Diese stellt dann einen Antrag zur Überprüfung des sonderpädagogischen Förderbedarfs beim Schulamt. Dabei werden auch ihre Wünsche bzgl. des zukünftigen Förderorts erfasst (Förderschule oder gemeinsames Lernen)
- Diagnostik: Fachkräfte führen eine diagnostische Überprüfung durch.
- Feststellung und Förderplan: Bei Feststellung eines Förderbedarfs wird dann unter Berücksichtigung ihres Wunsches auch festgelegt, an welchem Förderort ihr Kind zukünftig gefördert wird.
Sofern sich erst im Laufe des Schulbesuchs Anhaltspunkte dafür ergeben, dass bei ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegen könnte, so wird das Verfahren dann zu einem späteren Zeitpunkt angestoßen.
Wir setzen auf verschiedene Ressourcen:
- Lehrkräfte: Integrieren inklusive Prinzipien.
- Sonderpädagogen: Unterstützen und beraten.
- Schulsozialpädagogin: Unterstützt in der Schuleingangsphase.
Methoden sind individuelle Förderpläne, differenzierte Lehrmethoden, Förderkurse (Mathe, Deutsch, Motorik) und Nachteilsausgleiche.
Weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer zum Inklusionskonzept (PDF):
Letzte Änderung am 16.02.2025